Mein #rechtsmittel #eilantrag ( als Versammlungsleiterin durfte ich den einreichen) vorm Verwaltungsgericht gegen überzogene Auflagen für die Versammlung ist erfolgreich.
Menschen mit #Inliner, #Skateboard, etc sind willkomen. Verbot aufgehoben. Fortbewegungsmittel auf einer Demo müssen nicht Straßenverkehrszulassungsordnung komform sein. Sofern die Fortbewegungsmittel dem Versammlungszweck entsprechen sind sie zulässig. Hier geht es um eine ökologische soziale #Verkehrswende gegen eine autozentrierte Politik und natürlich gegen den Bau von neuen Autobahnen. #keineA39
Bis Sonntag!